Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5) haben Anspruch auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro im Monat durch ihre Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Dazu bieten wir den passenden Antrag-Service an. Wir reichen den Antrag ein, kümmern uns um die Bewilligung und rechnen alle Kosten direkt mit der Krankenkasse ab.
Unterstützende Leistungen dieser Art gibt es nur in Deutschland
Grundlage dafür ist § 40 Absatz 2 SGB XI, der vorsieht, dass zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzschürzen übernommen werden.
Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad (ehemals Pflegestufe I, II oder III) und gilt seit dem 01.01.2013 auch für Menschen mit Demenz und Pflegestufe 0.
Voraussetzung ist, dass die betreffende Person gesetzlich oder privat pflegeversichert oder beihilfeberechtigt ist und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft ambulant versorgt wird. Zudem sollte eine private Pflegeperson vorhanden sein, etwa Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Diese Voraussetzung ist in der Regel auch dann erfüllt, wenn ausschließlich Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegeld- oder Kombinationsleistungen ist eine private Pflegeperson immer gegeben.
Einfache Erstattung von Pflegehilfsmitteln (jeden Monat neu)
Um den Anspruch auf die Pflegebox sofort nutzen zu können, genügt der einfache Antrag über diese Webseite. Die Pflegebox bleibt dauerhaft zuzahlungsfrei. Alle Kosten werden übernommen, auch den Versand übernehmen wir. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Und können die monatliche Belieferung sogar jederzeit pausieren, ändern oder kostenfrei beenden – eine E-Mail an uns reicht. Als offizieller Leistungserbringer für alle Pflegekassen steht Ihnen Pflegebox-Krankenkasse.de jederzeit auch beratend zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel:
» Einfach ausfüllen, wir machen den Rest! «