Viele Interessenten suchen nach einer Pflegebox mit Creme – also einer Pflegebox, die neben den üblichen Verbrauchsprodukten auch eine Haut- oder Pflegecreme enthält. Der Wunsch ist verständlich: Gerade bei Pflegebedürftigkeit ist die Haut oft trocken, empfindlich und beansprucht. Die klare Antwort lautet jedoch: Nein, eine Creme darf nicht Bestandteil der Pflegebox sein. Hier erfahren Sie, warum das so ist, woran Sie seriöse Anbieter erkennen und wie Sie die passende Hautpflege dennoch finden.
Warum eine Creme nicht in der Pflegebox enthalten sein darf
Die Pflegebox ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI. Die Verträge mit den Pflegekassen regeln verbindlich, welche Produkte geliefert werden dürfen: ausschließlich Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel) und der Produktgruppe 51 (wiederverwendbare Bettschutzeinlagen) des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Dazu gehören unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz (medizinische Gesichtsmasken)
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen (Einweg oder wiederverwendbar)
Die Versorgung mit Produkten, die nicht in diesen Verträgen und im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind, ist ausdrücklich nicht zulässig. Cremes, Lotionen und andere Hautpflegeprodukte zählen nicht zu den Pflegehilfsmitteln: Sie dienen der allgemeinen Haut- und Körperpflege, werden unabhängig von einer Pflegesituation benötigt und gelten rechtlich als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Sie sind daher keine Leistung der Pflegeversicherung.
Vorsicht bei Angeboten mit „Gratis-Creme“ in der Pflegebox
Im Internet finden sich vereinzelt Angebote, bei denen eine Creme angeblich „kostenneutral“ oder „gratis“ der Pflegebox beigelegt wird. Davon raten wir ab – und bieten es bewusst selbst nicht an. Anbieter, die nicht gelistete Produkte über die Pflegebox abgeben, verstoßen gegen ihre Verträge mit den Pflegekassen. Für Sie als Versicherte kann das bedeuten, dass die Versorgung durch diesen Anbieter nicht dauerhaft gesichert ist. Ein seriöser Anbieter liefert Ihnen genau die Pflegehilfsmittel, die vertraglich vorgesehen sind – zuverlässig, in geprüfter Qualität und dauerhaft von der Pflegekasse übernommen.
Die passende Creme zur Pflegebox – so ergänzen Sie Ihre Pflegeroutine richtig
Auch wenn die Creme nicht Teil der Pflegebox sein kann: Eine gute Hautpflege gehört zur häuslichen Pflege unbedingt dazu. Mit zunehmendem Alter verliert die Haut Feuchtigkeit und wird dünner, weshalb regelmäßiges Eincremen – besonders nach dem Waschen oder Duschen – Hautreizungen und Juckreiz vorbeugen kann.
Unser Tipp für die private Anschaffung in Drogerien oder unserem Onlineshop (www.al-med.de):
- Feuchtigkeitsspendende Cremes mit Urea oder Glycerin für trockene Altershaut
- Beruhigende Produkte ohne Duft- und Konservierungsstoffe für empfindliche Haut
- Schützende Cremes für besonders beanspruchte Hautpartien, etwa bei Bettlägerigkeit
Bei Hauterkrankungen oder stark geschädigter Haut sprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt: In bestimmten Fällen können medizinisch notwendige Hautschutzprodukte ärztlich verordnet werden – das läuft dann allerdings über die Krankenkasse und nicht über die Pflegebox.
So ergänzen sich beide Bereiche ideal: Die Pflegebox liefert Ihnen monatlich die vertraglich vorgesehenen Verbrauchshilfsmittel für eine hygienische und sichere Pflege, die passende Creme wählen Sie privat nach den Bedürfnissen Ihrer Haut.
Lieferung flexibel an Ihre Situation anpassen
Übrigens: Eine vierteljährliche Lieferung der Pflegebox lässt sich versandtechnisch flexibel anpassen – etwa bei längeren Abwesenheiten im Ausland (z. B. Ungarn), während einer Kur oder im Urlaub. Durch die quartalsweise Lieferung entfällt das Risiko, während der Abwesenheit eine Lieferung zu verpassen oder die Box an einen nicht zugänglichen Ort senden zu lassen.
Eine Pflegebox mit Creme darf es jedoch nicht geben: Cremes sind keine Pflegehilfsmittel im Sinne des Pflegehilfsmittelverzeichnisses, und ihre Abgabe über die Pflegebox ist vertraglich unzulässig. Setzen Sie stattdessen auf eine hochwertige Pflegecreme aus Apotheke oder Drogerie – und auf eine Pflegebox mit den bewährten, von der Pflegekasse vollständig übernommenen Verbrauchshilfsmitteln. Wir freuen uns auf Ihren Pflegebox-Antrag..


