Kunden fragen uns häufig, ob es auch die Pflegebox mit Duschgel gibt. Damit ist eine Pflegebox gemeint, in der eine Waschlotion oder ein medizinisches Duschgel enthalten ist – also ein Produkt, das speziell für die tägliche Körperpflege ist.
Die kurze Antwort lautet: Nein, ein Duschgel darf in einer Pflegebox nicht enthalten sein. Warum das so ist und welche sinnvolle Alternative es gibt, erklären wir Ihnen hier.
Warum die Pflegebox kein Duschgel enthalten darf
Die Pflegebox ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI. Welche Produkte darin enthalten sein dürfen, ist vertraglich klar geregelt: Die Versorgung umfasst ausschließlich Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel) sowie der Produktgruppe 51 (wiederverwendbare Bettschutzeinlagen) des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Dazu zählen zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz (medizinische Gesichtsmasken)
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen (Einweg oder wiederverwendbar)
Die Versorgung mit Produkten, die nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis und in den Verträgen mit den Pflegekassen aufgeführt sind, ist ausdrücklich nicht zulässig. Ein Duschgel oder eine Waschlotion gehört nicht dazu – und darf deshalb von keinem seriösen Anbieter als Bestandteil der Pflegebox abgegeben werden.
Der Unterschied: Desinfektionsmittel vs. Duschgel
Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass Desinfektionsmittel in der Pflegebox enthalten sein dürfen, ein Duschgel aber nicht. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Zweckbestimmung:
Hände- und Flächendesinfektionsmittel dienen dem Schutz der Pflegebedürftigen und der Pflegepersonen bei der Durchführung der häuslichen Pflege – etwa durch pflegende Angehörige. Sie decken einen besonderen Bedarf ab, der sich direkt aus der pflegerischen Situation ergibt.
Waschlotionen, Seifen und Duschgele dienen dagegen der allgemeinen Körperreinigung. Sie werden unabhängig von einer Pflegesituation benötigt – jeder Mensch verwendet sie im Alltag. Rechtlich gelten sie daher als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und stellen keine Leistung der sozialen Pflegeversicherung dar.
Trotzdem wichtig: sanfte Hautreinigung im Alter
Auch wenn ein Duschgel nicht Teil der Pflegebox sein kann, bleibt die richtige Körperpflege ein wichtiges Thema.
Gerade für ältere Menschen ist so ein Duschgel besonders wichtig. Da mit zunehmendem Alter die Haut oft trockener und empfindlicher wird, braucht sie eine sanfte Reinigung. Eine Waschlotion entfernt Schmutz, Keime und andere Verunreinigungen – und das, ohne den natürlichen Schutz der Haut in Mitleidenschaft zu ziehen.
Darüber hinaus enthält eine medizinische Waschlotion im Vergleich zu herkömmlichem Duschgels feuchtigkeitsspendende und beruhigende Inhaltsstoffe, welche speziell für empfindliche und/oder pflegebedürftige Haut entwickelt wurden. Das hilft, um Hautreizungen vorzubeugen oder sogar komplett zu vermeiden und sorgt für ein angenehmes Hautgefühl.
Mit zunehmendem Alter wird die Haut oft trockener und empfindlicher und braucht eine besonders sanfte Reinigung.
Unser Tipp: Achten Sie bei Ihrem Kauf auf medizinische Waschlotionen mit feuchtigkeitsspendenden und beruhigenden Inhaltsstoffen, die speziell für empfindliche und pflegebedürftige Haut entwickelt wurden. Sie entfernen Schmutz und Verunreinigungen, ohne den natürlichen Schutzmantel der Haut anzugreifen. Ideal ist es, nach dem Duschen oder Waschen zusätzlich eine pflegende Creme aufzutragen. So beugen Sie Hautreizungen vor und sorgen für ein angenehmes Hautgefühl.
Die Anschaffung solcher Produkte erfolgt privat – unsere Pflegebox ergänzt die häusliche Pflege dann mit den vertraglich vorgesehenen Verbrauchshilfsmitteln, die den Pflegealltag hygienisch und sicher machen.
Flexibel bleiben: Lieferung an Ihre Situation anpassen
Eine vierteljährliche Lieferung der Pflegebox wird versandtechnisch interessant bei längeren Abwesenheiten im Ausland (z.B. Ungarn), während einer Kur oder im Urlaub anzupassen. Durch die quartalsweise Lieferung entfällt das Risiko, während der Abwesenheit eine Lieferung zu verpassen oder die Box an einen nicht zugänglichen Ort senden zu lassen.
Eine Pflegebox mit Duschgel gibt es aus gutem Grund nicht: Duschgele und Waschlotionen sind keine Pflegehilfsmittel im Sinne des Pflegehilfsmittelverzeichnisses, und ihre Abgabe über die Pflegebox ist vertraglich nicht zulässig. Wer danach sucht, dem empfehlen wir eine hochwertige medizinische Waschlotion aus unserem Onlineshop (www.al-med.de) – und dazu die Pflegebox mit den bewährten, von der Pflegekasse übernommenen Verbrauchshilfsmitteln wie Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen.


