Natürlich haben auch Privatversicherte Anspruch auf eine Pflegebox. Vorausgesetzt ist immer nur, dass ein Pflegegrad vorliegt und es ist völlig egal, ob es Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 ist. Und auch da geht das bis zu den 42 Euro genauso, wie der Kunde darauf Anspruch hat, als auch bei gesetzlich oder Privatversicherten – ist kein Unterschied.
Bei Privat ist nur der Unterschied, dass die Rechnung auf den Privatversicherten von uns ausgestellt wird und nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Und der Kunde kriegt dann von uns die Rechnung, muss diese begleichen und kann sich das Geld vollumfänglich bei der Krankenkasse zurückholen, so wie das bei Privatpatienten auch üblich ist mit allen anderen Rechnungen, die sie arzttechnisch bekommen. Wie gesagt, die Pflegebox muss auch nicht zu 100% gefüllt sein. Wenn er nur zwei Produkte wünscht und das nur 20 Euro sind, dann kriegt er auch das. Wir müssen jetzt nicht künstlich irgendwie die Box so darstellen, dass wir die 42 Euro erreichen. Und er kann sonst auch, wenn er ein Produkt mehrfach benötigt, dieses mehrfach bekommen, bis die 42 Euro ausgeschöpft sind. Ganz individuell zu 100% darstellbar, wie der Kunde das möchte. Kurz: Ja, Privatpatienten genauso wie gesetzlich Versicherte lediglich, dass dieser die Rechnung in Vorkasse zahlen muss und das Geld von der Krankenkasse erstattet bekommt. Aber das ist für Privatpatienten ja nichts Ungewöhnliches.