Inkontinenzmaterial Rezept Dauerverordnung

Inkontinenzmaterial

Kürzlich hat uns eine Pflegeperson ein Rezept über eine Dauerverordnung für Inkontinenzmaterial vorgelegt, verbunden mit der Rückfrage, ob Inkontinenzunterlagen nicht auch kostenfrei über unsere Pflegemittelbox bezogen werden könne?

Rezept: Dauerverordnung für Inkontinenzmaterial

Es handelt sich um ein gebührenpflichtiges Rezept mit einer Verordnungsdauer von 12 Monaten. Die örtliche Apotheke in Rehburg-Loccum (Neustadt am Rübenberge) teilte mit, dass sie dieses Rezept nicht einlösen könne, da die Versorgung mit Inkontinenzmaterial aus wirtschaftlichen Gründen zentral über die Krankenkassen gesteuert wird. Man bittet daher , sich immer direkt an die zuständige Krankenkasse zu wenden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Angabe einer Verordnungszeit (VZ) von 12 Monaten in der Praxis häufig bedeutet, dass das Inkontinenzmaterial für den gesamten Zeitraum in einer einzigen Lieferung bereitgestellt wird… also dass das Inkontinenzmaterial für ein ganzes Jahr eigenständig gelagert werden müsste.

Die Regelversorgung wird durch die Kostenübernahme abgedeckt, wobei eine gesetzliche Zuzahlung erforderlich ist und höherwertigere Inkontinenzunterlagen selbst getragen werden müssen. Abhängig von der Region haben die Krankenkasse offenbar unterschiedliche Verträge für die Bereitstellung.

Inkontinenzunterlagen kostenfrei in unserer Pflegemittelbox

Sie haben auch ein gebührenpflichtiges Rezept für Inkontinenzmaterial als Dauerverordnung erhalten? Es lohnt es sich zu prüfen, ob Sie diese Produkte auch kostenfrei über unsere Pflegemittelbox beziehen können.